Berufsbildungsbereich (Dauer bis zu 2 Jahre)
Im Berufsbildungsbereich werden die Leistungs- und Erwerbsfähigkeit des Werkstattmitarbeiters so weit wie möglich entwickelt, verbessert oder wiederhergestellt. Dabei wird die Art und Schwere der Behinderung ebenso berücksichtigt wie der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit und Entwicklungsmöglichkeit, den Eignungen und Neigungen des Einzelnen Rechnung getragen werden.
Im Berufsbildungsbereich werden Grundkenntnisse verschiedener Arbeitsabläufe und über Werkstoffe und Werkzeuge vermittelt. Auch die manuellen Fertigkeiten im Umgang mit Werkzeugen und sonstigen Arbeitsmaterialen werden geschult und gefördert. Die Entwicklung des Arbeits- und Sozialverhaltens sowie Ausdauer uns Belastbarkeit werden trainiert. Eine Außenorientierung in Form von begleiteten Praktika oder den Kontakt zu weiterführenden Rehabilitationsmaßnahmen, sozialen Betrieben oder Zuverdienstfirmen wird im Berufsbildungsbereich möglich. Bei entsprechender individueller Entwicklung und Stabilisierung des Werkstattmitarbeiters wird die Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ( auch Ausbildung ) angestrebt.
Sollten die oben genannten Maßnahmen nicht in Betracht kommen, muss der Werkstattmitarbeiter am Ende des Berufsbildungsbereiches ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Leistung erbringen, um in den Arbeitsbereich aufgenommen werden zu können.
