Eingangsverfahren (Dauer bis zu 3 Monate)
Das Eingangsverfahren dient der Feststellung, ob die Werkstatt für behinderte Menschen die geeignete Einrichtung für die Teilhabe des jeweiligen Menschen am Arbeitsleben ist. Auch wird hier festgestellt, welcher Arbeitsbereich und welche weiteren Leistungen der Werkstatt für das Ziel der Wiedereingliederung in Frage kommen. In dieser Zeit wird anhand des individuellen Hilfebedarfs ein Eingliederungsplan erstellt. Dies geschieht in einem Zeitraum von 4 bis 12 Wochen.
