Loewe-Stiftung

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Die Grundlagen der Hilfen des Wohnheimes basieren auf dem SGB XII  §§ 53/54. Hier nach werden jedem (seelisch) behinderten Menschen oder von einer (seelischen) Behinderung bedrohtem Menschen Hilfen zur Wiedereingliederung gewährt. Die Kosten hierfür übernimmt  in der Regel der zuständige Sozialhilfeträger. Auch Selbstzahler können das Wohnheim nutzen.

© 2009 Johann und Erika Loewe Stiftung