Loewe-Stiftung

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Die Grundlagen der Hilfen der Ambulanten Betreuung basieren auf dem SGBXII  §§ 53/54. Hier nach werden jedem (seelisch) behinderten Menschen oder von einer (seelischen) Behinderung bedrohtem Menschen Hilfen zur Wiedereingliederung gewährt. Die Kosten hierfür übernimmt  in der Regel der örtliche Sozialhilfeträger. Selbstzahler können die Leistungen ebenfalls in Anspruch nehmen.

© 2009 Johann und Erika Loewe Stiftung