Gesetzliche Rahmenbedingungen
Die Grundlagen der Hilfen der Ambulanten Betreuung basieren auf dem SGBXII §§ 53/54. Hier nach werden jedem (seelisch) behinderten Menschen oder von einer (seelischen) Behinderung bedrohtem Menschen Hilfen zur Wiedereingliederung gewährt. Die Kosten hierfür übernimmt in der Regel der örtliche Sozialhilfeträger. Selbstzahler können die Leistungen ebenfalls in Anspruch nehmen.
