Inanspruchnahme der Hilfe
Wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Sozialamt (Stadt oder Landkreis Lüneburg). Ihr Antrag auf die ambulante Betreuung im eigenen Wohnraum wird dann zur Prüfung an den Sozial psychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes in Lüneburg weitergereicht. In der Regel wird der spD dann durch Hausbesuche, Gespräche und durch die Einsicht in Arztberichte entscheiden, ob Hilfen nötig sind. Dann werden Sie und (wenn Sie es wünschen) eine Person Ihres Vertrauens zu einer Hilfekonferenz eingeladen. Zu dieser Konferenz werden neben Ihnen, ein Gremium gemeinsam überlegen, welche Hilfen für welche Bereiche und in welchem Umfang Sie benötigen. Da Sie ein Wahlrecht haben, können Sie Ihren Wunsch äußern, von welchem Träger Sie Betreuung wünschen. Sobald Sie dann eine Kostenzusage für die Loewe-Stiftung haben können wir mit der ambulanten Betreuung beginnen.
Wenn Sie weitere Fragen zur Ambulanten Betreuung der Johann- und Erika Loewe-Stiftung haben sollten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
