Gesetzliche Rahmenbedingungen
Die Grundlagen der Hilfen der Tagesstätte basieren auf dem SGBXII §§ 53/54. Hier nach werden jedem (seelisch) behinderten Menschen oder von einer (seelischen) Behinderung bedrohtem Menschen Hilfen zur Wiedereingliederung gewährt. Die Kosten hierfür übernimmt in der Regel der zuständige Sozialhilfeträger. Auch Selbstzahler können die Tagesstätte nutzen. Darüber hinaus können ergänzende Leistungen der Ergotherapiepraxis über ein Rezept mit der Krankenkasse abgerechnet werden. (mit Ergotherapiepraxisseite verlinken)
