Betreuung in der WfbM
In jedem Werkstattbereich gibt es einen zuständigen Gruppenleiter. Darüber hinaus gibt es den Sozialdienst, den psychologischen Dienst, Zivildienstleistende und natürlich die Werkstattleitung. Insgesamt sprechen wir von einem multiprofessionellen Team, das sich aus vielschichtigen Berufen zusammensetzt. Gerade diese Vielschichtigkeit und die gute Zusammenarbeit im Team kommt dem Werkstattmitarbeiter bei der Betreuung und der Vermittlung von Fähigkeiten zu Gute.
Jeder Werkstattmitarbeiter hat zunächst „seinen Gruppenleiter“ als direkten Ansprechpartner. Die Gruppenleiter sind häufig Meister ihres Faches, haben jahrelange Erfahrungen in ihrem Bereich und einige von ihnen können auf ein Diplom verweisen. Darüber hinaus verfügen die Gruppenleiter über sonderpädagogische Kenntnisse, eine sonderpädagogische Zusatzausbildung und/oder weitere Ausbildungen im sozialen/pflegerischen Bereich.
Die Betreuung am Arbeitsplatz spielt sich auf mehreren Ebenen ab. Dem Gruppenleiter obliegt der reibungslose Ablauf im jeweiligen Arbeitsfeld und die damit verbundene Strukturierung und Organisation. Damit die Arbeit auftragsgemäß erledigt werden kann, gehört es zu den Aufgaben der Anleiter, ihre behinderten Mitarbeiter zu motivieren und zu fördern. Die individuellen Fähigkeiten, Eigenarten und Schwierigkeiten werden dabei vom Gruppenleiter berücksichtigt. Wo nötig gehört zu den Aufgaben auch die Zusammenarbeit mit Angehörigen und ggf. gesetzlichen Betreuern. Bei persönlichen Sorgen, Nöten und Ängsten, die der Arbeitsfähigkeit des Werkstattmitarbeiters im Wege stehen ist ebenfalls der Gruppenleiter der erste Ansprechpartner.
Weitere Aufgaben übernimmt der begleitende Dienst der Werkstatt. Hier liegen die Aufgabenschwerpunkte in der Zusammenarbeit mit Organisationen und Institutionen außerhalb der Werkstatt. Dies bedeutet z.B. das Erstellen von Berichten, Beurteilungen und Stellungnahmen. Aber auch die soziale Betreuung der Werkstattmitarbeiter z.B. Beratung bei der Wohnungssuche, der Beschaffung von persönlichen Hilfsmitteln oder im Umgang mit Behörden allgemein liegt im Blickfeld des begleitenden Dienstes. Sollten Werkstattmitarbeiter in diesen Bereichen Hilfe benötigen können passende Hilfsmaßnahmen durch den begleitenden Dienst initiiert und koordiniert werden.
